Der neue Erste-Hilfe-Kurs dauert 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 min.

Unterstützung erhalten Sie von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bei Fragen zu Ersten Hilfe in Ihrem Betrieb steht Ihnen auch gerne das Team von „Erste Hilfe und mehr…“ zur Verfügung.
Der Betriebsarzt ist darüber hinaus der wichtigste Ansprechpartner bei der Planung und Umsetzung von Erste Hilfe-Maßnahmen in Ihrem Betrieb, da dies zu seinen gesetzlich festgelegten Aufgaben gehört.

Wenn Ihre Mitarbeiter ihren Ersthelferlehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, müssen Sie die entsprechenden Personen in Ihrem Betrieb auch offiziell als Ersthelfer benennen. Dazu können Sie auch unsere Vorlage benutzen.

Die Bestellung von Ersthelfern kann formlos, sollte aber schriftlich erfolgen. Ein Vermerk in der Personalakte ist außerdem sinnvoll.

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter Ersthelfer werden, bei dem nicht gravierende körperliche oder psychische Gründe dagegen sprechen.

Ab einer größeren Gruppe von auszubildenden Ersthelfern oder individuell zusammengestellte Spezialkurse kommt unser Ausbilder auch zu Ihnen ins Haus. Die Termine werden individuell und Ihren Wünschen gemäß mit Ihnen vereinbart. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Alternativ können Sie Ihre Mitarbeiter einfach zu einem unserer offenen Kurse an unserem Standort in Ihrer Nähe anmelden (Kursfinder).

Ja, die Kosten können von einer dritten Person (z.B. Arbeitgeber, Eltern, Arbeitsamt, Fahrschule) gegen Rechnung übernommen werden. Hierzu bringen Sie zu Beginn des Kurses eine VOLLSTÄNDIG ausgefüllte, mit (Stempel und) Unterschrift versehene Kostenübernahmeerklärung zum Kurs mit.
Wenn Sie sichergehen wollen, dass diese Erklärung von uns akzeptiert wird, senden Sie bitte uns die unterzeichnete Kostenübernahme-Erklärung vorab per E-Mail zu. Wir behalten uns ausdrücklich vor, einzelne Kostenübernahme-Erklärungen zurückzuweisen.

Die Bezahlung der Kursgebühren in offenen Kursen erfolgt grundsätzlich in bar vor Ort bei unseren Mitarbeitern. Für Selbstzahler kostet der Kurs 55 Euro.

Erste Hilfe und mehr… kann als bundesweit anerkannte Ausbildungsstelle die Lehrgangsgebühren für Aus- und Fortbildung von Ersthelfern direkt mit den Berufsgenossenschaften/ Unfallkassen abrechnen, insofern die Voraussetzungen auf unserem Anmeldeformular erfüllen.

Das Formular muss zum ersten Kurstag mitgebracht und vollständig ausgefüllt werden:

  1. Unterschrieben
  2. Firmenstempel
  3. BG Nummer
  4. BG Art (z.B. BG Bau)
  5. Name des (der) Mitarbeiter(s) der (die) als Ershelfer ausgbildet wird (werden)

Die Lehrgangsgebühren für Betriebshelfer sind für Arbeitgeber kostenlos, weil sie von den Berufsgenossenschaften/ Unfallkassen übernommen und direkt mit „Erste Hilfe und mehr…“ abgerechnet werden, insofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Unser Anmeldeformular muss zum ersten Kurstag mitgebracht und vollständig ausgefüllt werden:

  1. Unterschrieben
  2. Firmenstempel
  3. BG Nummer
  4. BG Art (z.B. BG Bau)
  5. Name des (der) Mitarbeiter(s) der (die) als Ershelfer ausgbildet wird(werden).

Ausnahme: Betriebliche Ersthelfer bei Vorlage des vollständig ausgefüllten berufsgenossenschaftlichen Abrechnungsformulares (hier als Download, Als Email-Anhang). In diesem Fall rechnen wir die Lehrgangsgebühren direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab.

Zur Zeit bieten wir nur am Wochenende offene Kurse an. Für InHouse Kurse ist ein Termin unter der Woche – nach Absprache – problemlos möglich.

In der Regel sind Bescheinigungen über die betriebliche Ersthelferausbildung nach DGUV-Vorschrift 1 (ehem. BGG/GUV-G 948) zwei Jahre gültig und müssen dann durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung/ Training aufgefrischt werden.

Der Kurs ist sowohl von den Unfallkassen wie auch von den Berufsgenosschenschaften anerkannt. Er richtet sich nach den neuen Grundsätzen zur Erste Hilfe Ausbildung gemäß der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe (BAGEH).

Falls einer Ihrer Mitarbeiter aufgrund mangelnder oder fehlender Erste-Hilfe-Einrichtungen zu körperlichem Schaden kommen sollte, kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen (ggf. Anklage wegen Körperverletzung etc.). Geldbußen können unabhängig davon verhängt werden, wenn Sie z.B. als Betrieb keine oder zu wenige Ersthelfer haben.
Die Berufsgenossenschaft schreibt: “Wenn Sie als Unternehmer Ihre Erste-Hilfe-Pflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllen, können Ihnen daraus unangenehme rechtliche Konsequenzen entstehen. Ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße sind da noch die geringsten Folgen. Sollte einer Ihrer Beschäftigten aufgrund mangelhafter oder fehlender Erste-Hilfe-Einrichtungen einen Gesundheitsschaden erleiden oder sogar zu Tode kommen, hat dies auch strafrechtliche Konsequenzen für Sie – bis hin zu einer Anklage wegen Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung”.

Alle Betriebe, die einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angehören, sind per Gesetz dazu verpflichtet, eine Mindestzahl von Ersthelfern in ihrem Unternehmen auszubilden (siehe Berufsgenossenschaftliche Verordnung – BGVA1).

Jede Minute ereignen sich in deutschen Betrieben durchschnittlich 2 Arbeitsunfälle. Dabei handelt es sich nicht nur um Unfälle, sondern auch um akute Erkrankungen wie Kreislaufversagen oder einen Herzinfarkt. Erste Hilfe rettet hier Leben!

Die Mindestanzahl ist in der BGV A1 §26 geregelt:

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten, ein anwesender Ersthelfer.

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:

  • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
  • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.

Als „anwesende Versicherte“ gelten diejenigen, die sich zu den betrieblichen
Arbeitszeiten am Arbeitsplatz aufhalten. Achten Sie deshalb bei Krankheit oder Urlaub des Ersthelfers darauf, ausreichenden Ersatz zu stellen. Deshalb ist es immer empfehlenswert, mehr als die vorgeschriebene Anzahl an Personen zu Ersthelfern auszubilden. Die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens insgesamt ist also nicht maßgeblich.

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus:

  • dem Erste-Hilfe-Lehrgang nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft und
  • umfasst 9 Kursstunden zu je 45 Minuten.
  • Der auszubildende Ersthelfer sollte einen Tag für die Ausbildung freigestellt werden.
  • Betriebliche Ersthelfer müssen sich regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre fortbilden lassen, ansonsten verfällt der Status als Betriebshelfer.

JEIN. Die Standorte von „Erste Hilfe und mehr…“ sind meist sehr zentral gelegen. Es gibt in der Regel keine oder nur wenige Parkplätze, so dass wir Ihnen empfehlen, mit dem öffentlichen Nahverkehr anzureisen.

Erste Hilfe und mehr…Dr. med. A. Karalis ist in den angegebenen Kursräumen ausschließlich an den Kursterminen zu erreichen. Informationen zu den Kursorten finden Sie hier.

Die Übungen sind Die Übungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Kurses und vom Gesetzgeber sowie der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. So lange keine körperlichen Gebrechen vorliegen oder eine Schwangerschaft, müssen die Übungen von allen Teilnehmern durchgeführt werden, um eine erfolgreiche Teilnahme bestätigen zu können.

Uns ist Ihre Gesundheit wichtig. Aufgrund der Covid 19 Pandemie sind hier die Vorgaben entsprechend angepasst worden.

Auf Grund der vielen praktischen Übungen empfehlen wir lockere und strapazierfähige Kleidung, sowie bequeme rutschfeste Schuhe. Für entstehende Schäden an oder durch Kleidung können wir keine Haftung übernehmen.

Ja. Unsere Kurse finden auch in den Ferien statt. Für alle die sich unsicher sind: Nutzen Sie unseren Online-Kursfinder.

Der Kurs findet immer statt! Darauf kann man sich verlassen, egal wie hoch die Teilnehmerzahl ist. Ausnahmen sind gesetzliche Feiertage, zwischen Weihnachten und Neujahr sowie bei unvorhersehbaren Umstände wie z.B. akuten Krankheitsfällen.
Sollte einmal wider Erwarten der Kurs aus besonderem Grund ausfallen, informieren wir Sie hierüber rechtzeitig auf der Homepage

Ja, es ist Ja, es ist prinzipiell möglich, versäumte Teile an einem anderen Tag nachzuholen. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht. Die Kursbescheinigung wird allerdings erst nach vollständiger Teilnahme ausgehändigt.

n jedem Kurs sind regelmäßige Pausen vorgesehen.

Tipp: Da die Kurse über einen Tag mehrere Stunden andauern, ist es ratsam, Essen und Getränke mitzubringen.

Das ist selbstverständlich in Ordnung und kein Problem.

Ihr Kurs startet jeweils zu Beginn der Öffnungszeiten des jeweiligen Standortes.

Leider NEIN. Es wird nur ein gültiges Ausweisdokument, wie Personalausweis, Kinderpass oder Reisepass akzeptiert. Weder Vereinsausweise noch Krankenkassen- oder Geldbankautomatenkarten sind KEINE zulässigen Dokumente für die vorgeschriebene Personenidentifizierung.

Für die Teilnahme an unseren Erste Hilfe-Kursen ist, aufgrund der Covid 19 Pandemie eine Anmeldung erforderlich, die Sie auf dieser Website über den Kursfinder vornehmen können.

Unbedingt erforderlich ist eine selbst mitgebrachte Mund-Nasen Schutzmaske,  ein gültiger (auch ausländischer) Personalausweis oder Reisepass, alternativ werden auch eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes amtliches Dokument anerkannt.
Ebenso sollte auf lockere Kleidung und rutschfeste Schuhe geachtet werden, damit die Übungen einfacher durchzuführen sind.

 

Nachstehend haben wir Ihnen exemplarisch einige Verwendungszwecke für unsere Kursbescheinigungen aufgelistet. Alles weitere entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursbeschreibung, indem Sie auf die einzelnen Kursangebote klicken.

  • Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern (Berufsgenossenschaft/ Unfallkasse).
  • Führerscheinerteilung gem. §§ 19 und 68 FEV (Fahrerlaubnisverordnung).
  • Medizinstudium gem. § 5 ÄAppO (Approbationsordnung für Ärzte).
  • Jugend-, Gruppen- und Übungsleiter sowie Sporttrainer.
  • Krankenschwestern, Pfleger, Heilpraktiker und diverse andere med. Ausbildungsberufe.
  • Securitypersonal, Taucher, Kletterer oder Reisegruppenleiter.
  • Piloten- und Flugscheine (PPL, CPL, ATPL, CHPL).