Medizinische Auszubildende müssen im Rahmen ihrer Ausbildung eine anerkannte Erste Hilfe Ausbildung nachweisen.
Die Teilnehmer sollen
- Eigene Sicherheit / eigenes Schutzverhalten; z.B. Absichern einer Unfallstelle vornehmen können
- Allgemeinzustand erkrankter Kinder kontrollieren und hinsichtlich von lebensbedrohlichen Situationen beurteilen
- den Notruf absetzen können
- Rettung aus einem Gefahrenbereich kennen
- Maßnahmen zur psychischen Betreuung (Erwachsene, Kinder, Säuglinge) und zum Wärmeerhalt durchführen können
- die Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln durchführen können (u.a. Kopfverletzungen)
- bedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
- die Kontrolle des Bewusstseins durchführen können und Gefahren der Bewusstlosigkeit kennen
- die Kontrolle der Atmung durchführen können und Gefahren bei Atemstillstand kennen
- die Seitenlage durchführen können
- die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen können (Erwachsene, Kinder, Säuglinge)
- einen Automatisierten Externen Defibrillator (AED) innerhalb einer Wiederbelebung anwenden können
- Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
- kreislaufbedingte Störungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
- Rettung aus dem Gefahrenbereich (AD, Ausbilderdemonstration)
- Absetzen des Notrufes (im Rahmen eines Fallbeispiels)
- Maßnahmen zur psychischen Betreuung und des Wärmeerhalts (im Rahmen eines Fallbeispiels)
- Wundversorgung mit Verbandmitteln aus dem Verbandkasten durchführen (TÜ, Teilnehmerübung)
- Abdrücken am Oberarm (TÜ)
- Druckverband am Arm (TÜ)
- Maßnahmen zur Schockvorbeugung/-bekämpfung (im Rahmen eines Fallbeispiels)
- Feststellen des Bewusstseins (TÜ)
- Feststellen der Atemfunktion (TÜ)
- stabile Seitenlage (TÜ)
- Wiederbelebung – Erwachsene, Kinder, Säuglinge – (TÜ)
- Einbindung des AED in den Ablauf der Wiederbelebung (TÜ
Bei der Auswahl weiterer Themen kann der spezifische Bedarf bzw. die Anforderungen der Teilnehmer / Unternehmer berücksichtigt werden.
- Maßnahmen bei Gewalteinwirkungen auf den Kopf bei bewusstlosen Motorradfahrern Helm abnehmen
- hirnbedingte Krampfanfälle erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
- Sonnenstich/Hitzschlag erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
- Unfälle durch elektrischen Strom erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
- Versorgung von Amputationsverletzungen
- Verletzungen der Augen erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen
- Versorgung besonderer Wunden (z.B. Nasenbluten, Fremdkörper in Wunden)
- Verletzungen im Bauchraum erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
- Erfrierungen erkennen und entsprechenden Maßnahmen ergreifen
- Maßnahmen bei Brandwunden durchführen
- Verätzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
- Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
- Knochenbrüche und Gelenksverletzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen (einfache Ruhigstellungsmaßnahmen, kühlen) durchführen
- Sportverletzungen erkennen und versorgen
- Unterkühlungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
- Vergiftungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
Unter FAQ „Erster Hilfe in Ausbildung, Studium, Sport, Jugend-, Gruppen und Übungsleiter“ finden Sie alle Fragen und Antworten.
Für wen.
- Arzthelfer / innen,
- MTA-Ausbildung
- PTA Ausbildung (2 x 8 Unterrichtseinheiten erforderlich für die Prüfung!)
- Ausbildung für Physiotherapie
- Ausbildung für Masseur
Voraussetzungen / Zum Kurs mitbringen.
Gültiges amtliches Lichtbild Ausweisdokument mitbringen, in der Regel Personalausweis oder Reisepass, Kinderausweis, Aufenthaltserlaubnis
Achtung: Krankenkassenausweise, Vereinsausweise, EC – Karten oder ähnliches können wir leider nicht akzeptieren!
Von Vorteil: bequeme Kleidung anziehen, z.B. Hose und rutschfeste Schuhe um die Übungen gut durchzuführen und Verletzungsgefahr zu minimieren.