Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer-Qualifikation (Weiterbildung)

 

Im Erste Hilfe Kurs vermitteln wir dir die grundlegenden Erste-Hilfe-Techniken und Verhaltensweisen:

Die Teilnehmer sollen

  • eigene Sicherheit/eigenes Schutzverhalten; z.B. Absichern einer Unfallstelle vornehmen können
  • den Notruf absetzen können
  • Rettung aus einem Gefahrenbereich inklusive Straßenverkehr kennen
  • Maßnahmen zur psychischen Betreuung und zum Wärmeerhalt durchführen können
  • die Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln durchführen können
  • bedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
  • die Kontrolle des Bewusstseins durchführen können und Gefahren der Bewusstlosigkeit kennen
  • die Kontrolle der Atmung durchführen können und Gefahren bei Atemstillstand kennen
  • die Seitenlage durchführen können
  • die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen können
  • einen Automatisierten Externen Defibrillator (AED) innerhalb einer Wiederbelebung anwenden können
  • Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
  • kreislaufbedingte Störungen erkennen und entsprechende Maßnahmen Durchführen können
  • Schock erkennen
  • Maßnahmen zur psychischen Betreuung und des Wärmeerhalts (im Rahmen eines Fallbeispiels)
  • Wundversorgung mit Verbandmitteln aus dem Verbandkasten durchführen (Teilnehmerübung, TÜ)
  • Abdrücken am Oberarm (TÜ)
  • Druckverband am Arm (TÜ)
  • Maßnahmen zur Schockvorbeugung/-bekämpfung (im Rahmen eines Fallbeispiels)
  • Feststellen des Bewusstseins (TÜ)
  • Feststellen der Atemfunktion (TÜ)
  • stabile Seitenlage (TÜ)
  • Wiederbelebung (TÜ)
  • Einbindung des AED in den Ablauf der Wiederbelebung (TÜ)

Die Auswahl der zusätzlichen unten genannten Themen erfolgt zielgruppenspezifisch. Anforderungen und Wünsche der Teilnehmer werden hier besonders berücksichtigt.

  • Maßnahmen bei Gewalteinwirkungen auf den Kopf bei bewusstlosen Motorradfahrern Helm abnehmen
  • hirnbedingte Krampfanfälle erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Sonnenstich/Hitzschlag erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Unfälle durch elektrischen Strom erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Versorgung von Amputationsverletzungen
  • Verletzungen der Augen erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen
  • Versorgung besonderer Wunden (z.B. Nasenbluten, Fremdkörper in Wunden)
  • Verletzungen im Bauchraum erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Erfrierungen erkennen und entsprechenden Maßnahmen ergreifen
  • Maßnahmen bei Brandwunden durchführen
  • Verätzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Knochenbrüche und Gelenksverletzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen (einfache Ruhigstellungsmaßnahmen, kühlen) durchführen
  • Sportverletzungen erkennen und versorgen
  • Unterkühlungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Vergiftungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen

Für den Erwerb der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E ist eine fachaugenärztliche Untersuchung erforderlich.

Diesen Sehtest können Sie leider nicht bei uns durchführen lassen.

Gerne ermöglichen wir Ihnen einen Kontakt zu einem Augenarzt in Ihrer Nähe.

Unter FAQ „Führerschein“ finden Sie alle Fragen und Antworten zum Erste Hilfe Kurs Berufskraftfahrer-Qualifikation (Weiterbildung).

Für wen.

Erste Hilfe Kurs nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Fahrer von:

  • Fahrzeuge im Güterkraftverkehr mit einem zulässigen Gesamtmasse größer 3,5 Tonnen, Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE
  • Fahrzeuge im Personenverkehr mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, Fahrerlaubnis D1, D1E, D, DE

Grundqualifikation – Wer ist betroffen?
Die Pflicht zum Nachweis einer Grundqualifikation besteht für Kraftfahrer, die

  • ab 10.09.2008 ihre Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D, DE

und / oder

  • ab 10.09.2009 ihre Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, C, CE

erworben haben.

Hinweis: Wir behalten uns vor, bei geringer Teilnehmerzahl für diesen Kurs, Teilnehmer verschiedener Kurse/Berufsgruppen, die den gleichen Lerninhalt haben, zusammenzulegen. Wir bitten um Verständnis.

Voraussetzungen / Zum Kurs mitbringen.

Gültiges amtliches Lichtbild Ausweisdokument mitbringen, in der Regel Personalausweis oder Reisepass, Kinderausweis, Aufenthaltserlaubnis

Achtung: Krankenkassenausweise, Vereinsausweise, EC – Karten oder ähnliches können wir leider nicht akzeptieren!

Von Vorteil: bequeme Kleidung anziehen, z.B. Hose und rutschfeste Schuhe um die Übungen gut durchzuführen und Verletzungsgefahr zu minimieren.

Nächste Termine

Keine Veranstaltungen