Wie viele Ersthelfer braucht meine Schule? Welche Betreuungs- und Bildungseinrichtungen sind verpflichtet, genügend Ersthelfer ausbilden zu lassen?

Die Mindestanzahl ist in der BGV A1 §26 und im Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt:

  • 15% der Lehrkräfte einer Schule, einschließlich der Beamten.
  • Alle Lehrerkräfte, die als betriebliche Ersthelfer angemeldet sind, müssen alle 2 Jahre an einer Erste Hilfe-Fortbildung teilnehmen.
  • Wenn das Kontigent der Schule an Lehrkräften überschritten wird, dann erfolgt eine anteilige Abrechnung direkt mit der Schule.

Damit die Lehrgangsgebühren übernimmen werden, muss die Schule zeitnah und vor Kursbeginn einen Antrag stellen und auf eine schriftliche Zusage der Unfallkasse (Hessen oder Rheinland-Pfalz) zur Kostenübernahmeerklärung vorliegen. In der Regel übergibt die Unfallkasse Gutscheine, die pro Jahr für Lehrer eingesetzt werden können. Die Zusage zur Kostenübernahme gilt bis 31.12.2015 und soll ab 2016 durch ein einfacheres Online-Verfahren durchgeführt werden.