Wie viele Ersthelfer braucht meine Kinderbetreuungseinrichtung / Kindertagesstätte (§ 26 Abs. 1 Nr. 2c DGUV Vorschrift 1)?

Das richtet sich an der Anzahl der Kindergruppen. Es müssen mindestens ein Ersthelfer pro Kindergruppe und mindestens 2 Ersthelfer pro Einrichtung, jeweils für 2 Jahre bereitgestellt werden. Nach Empfehung der Unfallkasse sollte jede Erzieherin, jeder Erzieher als Ersthelferin bzw. Ersthelfer ausgebildet werden.
Der Schul/Betreungsleiter bzw. die Schul/Betreungsleiterin sind für die Organisation einer wirksamen Erste Hilfe und ausreichend Bereitstellung von Erstenhelferin und Ersthelfer verantwortlich.