Wie lange ist meine „Erste Hilfe im Betrieb“-Bescheinigung gültig / BG-Bescheinigung?

In der Regel sind Bescheinigungen über die betriebliche Ersthelferausbildung nach DGUV-Vorschrift 1 (ehem. BGG/GUV-G 948) zwei Jahre gültig und müssen dann durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung/ Training aufgefrischt werden.