Wie lange ist die erworbene Bescheinigung für Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) / Erste-Hilfe-Kurs gültig?

Bis zum 30. März 2015 ausgestellte Bescheinigungen für „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ und „Erste Hilfe“ sind noch bis zum 31.12.2015 gültig. Letztlich liegt es jedoch häufig im Ermessen der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob ältere Kursbescheinigungen anerkannt werden oder nicht.
Ab dem 1. April 2015: Die neue Erste Hilfe -Bescheinigung für Fahrschüler hat keine zeitliche Begrenzung. Sie ist ein Leben lang gültig. Trotzdem ist es ratsam, den Kurs auf freiwilliger Basis etwa alle zwei Jahre zu wiederholen, da erfahrungsgemäß vieles vergessen wird.
Achtung! Dies gilt nicht für den Erste Hilfe-Kurs im Betrieb (gem. BGV A1). Dieser muss alle zwei Jahre wiederholt werden (Erste Hilfe-Fortbildung). Viele andere Stellen, die einen Erste Hilfe-Kurs vorschreiben, akzeptieren nur aktuelle Kurs-Bescheinigung. Bitte fragen Sie dort nach, wie lange Ihr Erste Hilfe Kurs zurückliegen darf. In einigen Bereichen muss vor Ablauf einer 2-Jahresfrist ein Fortbildungskurs besucht werden, damit sich die Gültigkeit um weitere
zwei Jahre verlängert.