Die Unfallkasse übernimmt nicht die Lehrgangsgebühren einer Ausbildung zur Ersten Hilfe am Kind, die zur Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII benötigt wird. In diesem Fall müssen Sie die Gebühr leider selber tragen.
Die Unfallkasse übernimmt nicht die Lehrgangsgebühren einer Ausbildung zur Ersten Hilfe am Kind, die zur Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII benötigt wird. In diesem Fall müssen Sie die Gebühr leider selber tragen.
Liebe Kursteilnehmer,
aus technischen Gründen können aktuell dieses Wochenende keine Erste-Hilfe-Kurse online angemeldet werden.
Daher findet der Erste Hilfe nur diesen Samstag 08.30-16.00 Uhrm in Frankfurt ohne Voranmeldung statt. Kein Kurs am Sonntag.
Frankfurt: Große Friedberger Str. 33-35, 60313 Frankfurt, 3. Stock, Ecke Konstablerwache, Zeil/Starbucks/McDonald
Nächste Woche sind wird voraussichtlich wieder online!