Wie lange ist meine „Erste Hilfe“-Bescheinigung für Betreuungs- und Bildungseinrichtungen gültig / ehemals: „EH am Kind“ gültig?

In der In der Regel sind Bescheinigungen über die Ersthelferausbildung nach DGUV-Vorschrift 1 (ehem. BGG/GUV-G 948) zwei Jahre gültig und müssen dann durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung / Training aufgefrischt werden.