Falls einer Ihrer Mitarbeiter aufgrund mangelnder oder fehlender Erste-Hilfe-Einrichtungen zu körperlichem Schaden kommen sollte, kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen (ggf. Anklage wegen Körperverletzung etc.). Geldbußen können unabhängig davon verhängt werden, wenn Sie z.B. als Betrieb keine oder zu wenige Ersthelfer haben.
Die Berufsgenossenschaft schreibt: “Wenn Sie als Unternehmer Ihre Erste-Hilfe-Pflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllen, können Ihnen daraus unangenehme rechtliche Konsequenzen entstehen. Ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße sind da noch die geringsten Folgen. Sollte einer Ihrer Beschäftigten aufgrund mangelhafter oder fehlender Erste-Hilfe-Einrichtungen einen Gesundheitsschaden erleiden oder sogar zu Tode kommen, hat dies auch strafrechtliche Konsequenzen für Sie – bis hin zu einer Anklage wegen Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung”.